Förderung | Berufliche Weiterbildung
Die Akademie der Wildner AG ist ein bundesweit zertifiziertes Weiterbildungsinstitut. Unsere Akademie und unsere Vollzeitseminare der beruflichen Weiterbildung sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassene Weiterbildungsangebote.
Berufliche Weiterbildung eröffnet Perspektiven und neue Chancen
Lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung gelten heute gemeinhin als unverzichtbar, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen und am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können. Dennoch ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen nicht selbstverständlich. Es sind jedoch weniger wie häufig angenommen die Kosten, die Menschen davon abhalten sich weiterzubilden. Vielfach fehlen auch Eigeninitiative und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Weiterbildung.
Der Bildungsgutschein | Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung
Bevor Sie eine Weiterbildung besuchen dürfen, sollten Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit wahrnehmen. Informieren Sie sich vorab, welche Inhalte Ihre Qualifikationen schärfen.
„Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.“
[Agentur für Arbeit | Informationen zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer]
Die Beratung – „Bewerbung“ für eine Förderung
Bereiten Sie sich auf den Beratungstermin vor. Sehen Sie es als Chance an, wenn Sie eine Förderung bewilligt bekommen. Zeigen Sie Ihr Interesse, weisen Sie zum Beispiel durch Stellenanzeigen nach, dass die von Ihnen favorisierten Weiterbildungsinhalte auch am Markt benötigt werden. Dieser Termin ist wie eine Bewerbung oder wie ein Vorstellungsgespräch zu bewerten.
PDF Checkliste: Qualität beruflicher Weiterbildung – Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Ihre Vorkenntnisse spielen eine zentrale Rolle bei der Wahl der richtigen Weiterbildung. Mit dem Besuch einer Weiterbildung sollen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden. Eine Weiterbildung baut auf Ihrem Wissen auf, und verleiht Ihnen zusätzliche Fähigkeiten, die Ihr Know-how ergänzen.
Bei der Entscheidung über eine Bewilligung einer geförderten Weiterbildung ist Ihre Mobilitätsbereitschaft von großer Bedeutung. Für die Hin- und Rückfahrt zum Bildungsinstitut sind insgesamt bis zu 2,5 Stunden Fahrzeit zumutbar. Die monatlichen Kosten für Pendelfahrten werden bis zu einer Höhe von 476 Euro von der Agentur für Arbeit übernommen. Die kürzeste Straßenverbindung der einfachen Strecke ist bei der Berechnung maßgebend. Für die Angaben der Fahrtkosten erhalten Sie ein Formular ‚Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme‘.
Förderung der Weiterbildung – Qualifikation für den Arbeitsmarkt
Ihr Weiterbildungswunsch sollte durch einen Bedarf am Arbeitsmarkt belegt werden. Exotische Wünsche, die keine echte Chance auf eine berufliche Umsetzung bergen, können nicht gefördert werden. Auch gilt es keine ganz neuen Wege einzuschlagen, sondern eine wichtige Zusatzqualifikation zu erhalten. Eine Förderung kann auch bewilligt werden, wenn Sie Ihr Wissen zum aktuellen Stand der Technik auffrischen wollen oder mit den neuen Entwicklungen in Ihrem Berufsbild schritthalten müssen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert. Sie erhalten einen Bildungsgutschein. Dieser Bildungsgutschein hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss der Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden. Die Dauer des Bildungsgutscheins ist abhängig vom gewählten Bildungsziel. Unsere Maßnahmen haben eine Dauer von zwei bis acht Monaten.
Die Entscheidung über von Ihnen beantragte Leistungen teilt Ihnen die Agentur für Arbeit mit einem schriftlichen Bescheid mit. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld und Weiterbildungskosten erfolgt getrennt voneinander. Sollte Ihr Weiterbildungswunsch nicht gefördert werden, können Sie bei der Agentur für Arbeit innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch einlegen.
Überzeugen Sie sich von der Qualität der Weiterbildungen an der Wildner Akademie
- Vereinbaren Sie eine individuelle Beratung: Tel. (089) 74 28 06-0
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