Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wildner AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wildner AG für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Trainings.

§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags

(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Schulung, nicht der Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.

§2 Anmeldung / Angebot / Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail).
(2) Die Anmeldung muss zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Schulung von der Wildner AG schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Vertragsabschluss über ein Seminar kommt durch schriftliche Annahme des Angebots und durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber zustande.

§ 3 Stornierungen und Absagen

(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Trainingsbeginn berechnen wir die volle Schulungsgebühr.
(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 4 Schulungsgebühren

(1) Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer.
Reise- und Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten.
(2) Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
(3) Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Teilnehmerzahl

(1) Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Anmeldungen berücksichtigt.
(2) Die Wildner AG behält sich vor, Kurse wegen besonderer Gründe oder mangels ausreichender Beteiligung spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn abzusagen. In diesem Falle erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung. Außerdem nennen wir Ihnen dann den nächsten freien Termin der gewünschten Schulung.
(3) Die Mindestteilnehmeranzahl (Beteiligung) bei Schulungsmaßnahmen nach dem SGBIII liegt bei 16 Teilnehmern.

(1) Die Wildner AG behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung der Wildner AG geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwandt werden.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Wildner AG verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Schulung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformationen, die Gegenstand der Schulung sind, erforderlich ist.

§ 8 Haftung

(1) Die Wildner AG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Wildner AG oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.

(2) Darüber hinaus haftet die Wildner AG unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Wildner AG verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Wildner AG bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Wildner AG haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(3) Die Wildner AG haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches der Wildner AG liegen.

(4) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Wildner AG. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Wildner AG bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Wildner AG haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der Wildner AG verursacht worden sind.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Teilnichtigkeit

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

§ 11 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.